Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Datenschutzbeauftragter (TÜV-zertifiziert)
Thore Levermann hat langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt und befasst sich neben dem Datenschutz vor allem mit Urheber- und Medienrecht. Kreativ, durchsetzungsstark und ein erfahrener Experte in datenschutzbezogenen Fragestellungen – mit seiner gelassenen und souveränen Art überzeugt er auch im Dialog mit Datenschutzbehörden.
Datenschutzbeauftragter (TÜV-zertifiziert), Datenschutzauditor (TÜV-zertifiziert)
Maak Roberts arbeitete früher als Werbefotograf, bevor er 2018 als Datenschutzberater wiedergeboren wurde. Heute ist er als Datenschutzbeauftragter für mittlere und große Unternehmen tätig. Seine nahezu pedantische Genauigkeit und seine langjährige Erfahrung als Kreativer sind ein perfektes Match für erfolgreiche Datenschutzlösungen. Und als Muttersprachler findet er auch im Englischen immer die richtigen Worte.
Wir sind da, wenn Sie uns brauchen und antworten zeitnah auf Ihre Fragen.
Bei uns bekommen Sie kompetente Beratung und auf Sie zugeschnittene Lösungen. Schubladen-Compliance mit Textbausteinen überlassen wir getrost der Konkurrenz.
Wir entwickeln Lösungen, die zu Ihren Projekten und Ihrem Unternehmen passen. Denn wir sind überzeugt: Viele Vorhaben lassen sich datenschutzkonform umsetzen – wenn man die richtigen Fragen stellt und konstruktiv nachdenkt.
Wir bieten Ihnen langfristige und zuverlässige Zusammenarbeit. Datenschutz ist gekommen, um zu bleiben – ob es uns gefällt oder nicht. Datenschutzrechtliche Fragestellungen und Anforderungen sind zum Dauerbegleiter im Wirtschaftsleben geworden.
Deshalb ist es unverzichtbar, Unternehmensprozesse lebendig zu halten, und Gesetzesänderungen oder aktuelle Urteile einzubeziehen. Noch wichtiger: Ein wacher Blick auf Risiken hilft, gut vorbereitet zu sein, wenn es darauf ankommt.
Unser Ziel ist, Ihnen und Ihren Beschäftigten das Selbstbewusstsein zu vermitteln, dass Ihre Daten DSGVO-konform verarbeitet werden.
Unsere Illustrationen verzichten bewusst auf Merkmale, die oft als geschlechtstypisch gelesen werden – etwa bestimmte Frisuren, Kleidungsstücke oder Accessoires. Diese Zuschreibungen sind meist gesellschaftlich geprägt und basieren auf Geschlechternormen, die wir bewusst nicht reproduzieren möchten.
Das bedeutet nicht, dass wir stereotype Männlichkeit als Standard sehen – im Gegenteil: Gerade weil visuelle Genderzuweisungen auf kulturell kodierten Erwartungen beruhen, haben wir uns für eine neutrale und reduzierte Gestaltung entschieden.
Gleiches gilt sinngemäß für Diversität und Inklusion: Die Strichfiguren sollen nicht bestimmte Gruppen abbilden, sondern grundsätzlich offen für alle Lesarten sein.