Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen. Dabei legen wir besonderen Wert auf praktische Lösungen, die Ihr Geschäftsmodell in den Mittelpunkt stellen, und dabei so DSGVO-konform wie möglich sind.
In Deutschland sind Unternehmen ab 20 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Doch auch ohne gesetzliche Pflicht kann eine Benennung sinnvoll sein. Als externe Datenschutzbeauftragte versorgen wir Sie mit der nötigen Expertise und aktuellem Knowhow. Sie sparen interne Kapazitäten, müssen niemanden fortbilden, und umgehen den Kündigungsschutz eines internen Datenschutzbeauftragten.
Personenbezogene Daten sind vor unberechtigten Zugriffen, Verlust oder Zerstörung zu schützen – genau das verstehen die meisten unter Datenschutz. Wir nehmen Ihre Datensicherheitsmaßnahmen – auch liebevoll TOMs genannt – unter die Lupe und optimieren Ihren Datenschutz.
Doch nicht nur personenbezogene Daten, sondern auch andere wertvolle Unternehmensressourcen und vertrauliche Informationen verdienen besonderen Schutz. Pro-Tipp: Wenn Sie Ihre Daten schützen, sorgen Sie auch für die Vertraulichkeit Ihrer Geschäftsgeheimnisse.
Werden Daten an Dienstleister zur Verarbeitung übermittelt, bleibt Ihr Unternehmen nach außen verantwortlich und muss dafür sorgen, dass entsprechende vertragliche Regelungen getroffen werden. Wir prüfen diese für Sie, liefern passende Vorlagen und übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit dem Dienstleister.
Auch in Ihrer Rolle als Dienstleister unterstützen wir Sie bei der Verhandlung und Prüfung der vertraglichen Regelungen mit Ihrem Auftraggeber.
Datenschutzkonforme Lösungen für außergewöhnliche Projekte zu entwickeln, ist unser Faible. Denn für uns ist Datenschutz nicht Verhinderung, sondern Chance. Richtig umgesetzt führen datenschutzrechtliche Vorgaben zu besseren Ergebnissen für alle Beteiligten. Und mit gut gemachten Datenschutz-Hausaufgaben tritt es sich deutlich selbstbewusster auf.
Von alltäglichen Herausforderungen wie Mailings, Fotoaufnahmen, Online-Shop, CRM-System oder Hinweisgeberportal bis hin zu kniffligen Themen wie Europas größtem IoT-Projekt, sensiblen Hausverboten oder umfangreicher Videoüberwachung durften wir schon so einiges stemmen und sind gespannt, wie Sie uns fordern werden.
Kommt doch mal Post von der Datenschutzbehörde, entwickeln wir in enger Abstimmung mit unserer Partnerkanzlei WLHK eine passende Strategie. Wir begleiten Sie bei Vor-Ort-Terminen, Prüfungen oder Anfragen der Behörde.
Damit Ihre Beschäftigten bei der Arbeit die Datenschutzgesetze einhalten, müssen Sie entsprechende Vorgaben machen. Andernfalls können Fehler oder Verstöße auf Sie zurückfallen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir pragmatische und verständliche Richtlinien, die sich in der Praxis bewähren. Dabei legen wir Wert auf Verständlichkeit und Umsetzbarkeit – denn was nützen Vorgaben, die niemand liest, geschweige denn umsetzt?
Datenschutzschulungen müssen nicht trocken oder langweilig sein. Wir bieten unterhaltsame und interaktive Schulungen – sowohl für Führungskräfte als auch für Ihre Mitarbeitenden. Dabei passen wir die Inhalte speziell für Sie an und binden praxisrelevante Beispiele ein.
Auf Wunsch führen wir interne Datenschutzaudits durch, um Ihnen eine klare Übersicht über Ihre Datenverarbeitungsprozesse und potenzielle Compliance-Lücken zu verschaffen.
Wenn einer Ihrer Auftraggeber bei Ihnen ein Audit durchführt, begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess. Auch Ihre Dienstleister können wir für Sie auditieren, um deren Datenschutzkonformität sicherzustellen.
Werden Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt, kann je nach Datenschutzniveau im Drittland die Erstellung eines Transfer Impact Assessments (TIA) sowie die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen vorgeschrieben sein. Wir erfassen Ihre Datenflüsse und prüfen diese Fälle für Sie.
Führen Datenverarbeitungen möglicherweise zu einem hohen Risiko, ist im Vorfeld eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen. Dabei sind die Risiken für die Betroffenen zu bewerten und Schutzmaßnahmen zur Minimierung derselben zu treffen. Wir nehmen Sie an der Hand und erstellen eine umfassende Dokumentation der Datenschutzfolgenabschätzung.
Die neue KI-Verordnung der EU legt einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz fest. Datenschutz ist dabei nur eine von vielen Anforderungen, die bei der Umsetzung von KI-Projekten oder der Nutzung von KI-Tools berücksichtigt werden müssen. Gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei WLHK bewerten und begleiten wir Ihr Projekt, schulen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unterstützen Sie bei der Einhaltung der Vorgaben der KI-Verordnung.
Fällt Ihr Unternehmen unter die Vorgaben der NIS-2 Richtlinie zur Cybersicherheit, unterstützen wir Sie bei der Erfüllung von Registrierungs- und Meldepflichten. Vor allem arbeiten wir eng mit Ihrer IT-Abteilung oder Ihrem IT-Dienstleister zusammen, um die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und ein tragfähiges Sicherheitskonzept für Sie zu entwickeln.
Geht es einmal thematisch oder rechtlich über den Tellerrand des Datenschutzbeauftragten hinaus, steht Ihnen unsere Partnerkanzlei WLHK kompetent zur Seite und berät Sie zu komplexen Rechtsfragen. Dort erhalten Sie nicht nur Unterstützung bei komplexeren datenschutzrechtlichen Fragen, sondern auch in den Bereichen Wettbewerbs- und Medienrecht.